OLMA-Bratwurst
Die Wurst der Würste
Keine OLMA ohne Bratwurst!
OLMA und Bratwurst gehören zusammen! Beim Schlendern durch die Messe trifft man immerfort auf Besucher mit dem obligaten Imbiss in der Hand, der berühmten OLMA-Bratwurst und dem nicht minder traditionellen Brotgebäck, dem knusprigen „St.Galler Bürli“.
Geheimnisse seien nicht verraten, deshalb über die Herstellung der St.Galler Bratwurst nur soviel: Im Cutter, dem „Blitz“, werden die gekühlten Zutaten – Schweizer Kalbfleisch (min. 24%), Schweizer Schweinefleisch als Geschmacksträger (max. 20%), Milch oder Milchpulver und Milcheiweiss aus einheimischer Produktion, verschiedene Gewürze wie Pfeffer, Macis usw. – vermengt und zerkleinert. Dann wird die sämige Masse in hauchfeine Naturdärme abgefüllt („gestossen“, wie die Metzger sagen). Schliesslich brüht man die noch rohen Würste für gut eine halbe Stunde im warmen Wasserbad. Dann abkühlen – und fertig ist die feine OLMA-Bratwurst.
Frisch vom Grill schmeckt die St.Galler Bratwurst am besten. Es gibt verschiedene Grössen, der Inhalt ist jedoch bei allen gleich.
- Die OLMA-Bratwurst mit 160g Fertiggewicht hat mit Abstand den höchsten Marktanteil, weil sie für die meisten „die richtige Portion für den normalen Hunger“ ist.
- Die kleine St.Galler Bratwurst wiegt 115 Gramm.
- Die Kinderfest-Bratwurst bringt gar 230g auf die Waage.
- Während der Grillzeit gibt es zusätzlich den 500-900g schweren Bratwurst-Ring (oder auch, wegen der Form, „Schnägg“ genannt).
GGA-geschützte Wurstspezialität
Die bekanntesten St.Galler Wurstspezialitäten, die St.Galler Bratwurst und die OLMA-Bratwurst, sind national und international vor Nachahmung geschützt. Im Jahr 2007 hat der Regionale Metzgermeisterverband St.Gallen-Liechtenstein diese Wurstspezialitäten beim Bundesamt für Landwirtschaft als geschützte geografische Angabe (GGA) eintragen lassen.
Damit ist sie nicht nur vor unbefugter Nachahmung geschützt, sondern gleichzeitig wird durch ein Pflichtenheft für die Rezeptur und die Herstellung sichergestellt, dass bei der Zubereitung der anerkannt hohe Qualitätsstandard eingehalten wird.
Ursprungsbezeichnungen GUB/AOC und GGA/IGP
Der Schutz bestimmter Bezeichnungen für Landwirtschaftsprodukte bezweckt, die Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung zu schützen und den unlauteren Wettbewerb in der Verwendung dieser Begriffe zu verhindern.
Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOC) und geografischen Angaben (GGA/IGP) lassen sich die Gebietsnamen und traditionellen Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden.
Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich bei der Produktion an ein detailliertes Pflichtenheft halten müssen.
Die Regelungen in diesem Bereich ermöglichen die gegenseitige Anerkennung von Qualitätsprodukten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. (Weitere Informationen: Bundesamt für Landwirtschaft BLW / www.blw.admin.ch)
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