Häufig gestellte Fragen

Von welchen Leistungen und Vergünstigungen profitieren Aktionär:innen?

  • Jährliche Generalversammlung mit attraktivem Rahmenprogramm
  • OFFA-Tageseintritt im Wert von CHF 16*
  • OLMA-Tageseintritt im Wert von CHF 19*
  • Zugang zur Aktionärs-Lounge während der OFFA und OLMA

*Pro Jahr, pro Aktie (max. 50 pro Aktionär:in), Tickets übertragbar, Einlösung digital, gültig im Ausgabejahr ohne Verlängerung, keine Barauszahlung, Preisänderungen und weitere Änderungen vorbehalten. 

 

Wird eine Dividende ausgeschüttet? 

Der Kauf von Aktien ist in erster Linie ein Commitment in den Messe-, Kongress- und Eventstandort St.Gallen. Mit einer Dividende ist in den nächsten 10 bis 15 Jahren nicht zu rechnen. Die Aktienkapitalerhöhung wird für die konsequente Weiterentwicklung der Olma Messen gebraucht, welche in der Strategie definiert wurde. 

 

Kann ich die Aktien als Geschenk für jemanden zeichnen? 

Die Aktien eignen sich gut als Geschenk. Bei der Zeichnung werden zunächst Sie als Aktionär:in in das Aktienregister eingetragen. Danach können Sie mittels Übertragungsformular die Aktie zu jeder Zeit an den Beschenkten übertragen. Bei Übertragungen fallen keine Bearbeitungsgebühren an. 

 

Wenn Sie der beschenkten Person symbolisch einen Gutschein überreichen möchten, gibt es hier entsprechende Vorlagen. 

 

Was passiert mit dem Geld, das ich nach der Aktienzeichnung einzahle? 

Der von Ihnen einbezahlte Ausgabebetrag wird auf einem Sperrkonto zwischengelagert. Sobald Ihnen Aktien zugeteilt werden, erhalten Sie eine Bestätigung der Zuteilung von Aktien und Ihr einbezahlter Ausgabebetrag wird der Olma überwiesen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt in Tranchen. 

 

Welche Angaben benötige ich für die Steuererklärung? 

Valorennummer: 122341515 
SIX SIS ISIN: CH1223415154 
Handelswährung: CHF

 

Der Nennwert 1 Aktie ist CHF 1’000.-. Für die Steuererklärung können Sie die Eintragungsbestätigung als Beleg nutzen. 

 

Wo werden die Olma Aktien gehandelt? 

Die Aktien werden nicht an der Börse gehandelt. Die Aktien der Olma Messen sollen zukünftig an der OTC-X, einem organisierten Handelssystem, handelbar sein. Hierbei handelt es sich nicht um die Kotierung an einer Börse. Der Handel startet nach der erfolgten Kapitalerhöhung. Bis dahin sind Aktienübertragungen mit dem Übertragungsformular möglich. Bei Übertragungen fallen keine Bearbeitungsgebühren an. 

 

Braucht es für die Olma Aktien ein Bankdepot? 

Ein Bankdepot ist nicht erforderlich. Es wird keine physischen Urkunden geben, sondern die Aktien werden als sog. Wertrechte geführt, d.h. als reine Buchrechte bei der Gesellschaft. Die Aktionär:innen erhalten eine Eintragungsbestätigung. Die Übertragung zwischen Aktionär:innen erfolgt dann über eine Transaktion bei der OTC-X (organisiertes Handelssystem). Falls man die Eintragungsbestätigung verliert, kann man mit einem Identitätsnachweis eine neue bestellen. Wer die Olma Aktien in ein bestehendes Bankdepot integrieren möchte, klärt dies bitte mit der eigenen Bank. 

 

Wie kann ich mit einer Person vom Aktienregister in Kontakt treten? 

Beachten Sie, dass der Aktienzeichnungs-Prozess wie auch die weitere Korrespondenz mit den Aktionär:innen online abgewickelt wird. Bei Fragen oder für die Bekanntgabe von Adressänderungen können Sie sich an das Aktienregister wenden: aktien@olma-messen.ch oder Tel. 071 242 01 32.