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Das Kleingedruckte

Bitte lesen Sie die untenstehenden Informationen vor der Einreichung Ihrer Bewerbung zur Teilnahme am Designwettbewerb genau durch. Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne an marketing@olma-messen.ch wenden

Fakten zur OLMA

Fakten zur OLMA

  • Die OLMA ist die grösste Publikumsmesse der Schweiz.
  • Das Messepublikum der OLMA ist sehr breit, stammt aus der ganzen Schweiz und umfasst alle Altersgruppen.
  • Schwerpunktthemen der OLMA sind die Landwirtschaft und die Ernährung.
  • Die Tierausstellung ist eine Hauptattraktion im Messekonzept.
  • Die OLMA ist ein grosses Volksfest. Gross und Klein, Alt und Jung treffen sich zu den «11 schönsten Tagen im Jahr».
  • Die OLMA verbindet Tradition und Moderne, versteht sich als Brücke zwischen Stadt und Land, und sie bringt Produzenten und Konsumenten zusammen.
  • Die OLMA ist auch eine Verkaufsmesse und bietete eine vielfältigen Branchenmix und eine breite Angebotspalette in den allen Bereichen des täglichen Lebens wie Wohnen, Haushalt, Küche, Mobilität, Gewerbe, Inneneinrichtung, Bauen und Renovieren, Degustationen etc. 
     

Auf folgenden Plattformen finden sie detaillierte Informationen zur OLMA: 
 
olma.ch (Medienmitteilung 2022 und vieles mehr)
olmapedia.ch (OLMA-Kampagnenvisuals 1943 – 2022)

Designvorgaben

Themenschwerpunkte

Kampagnen-Thema 2023: Stadt trifft Land
Kampagnen-Thema 2024: Genuss an der OLMA


Abgabeinformationen

  • Es sollen 1-3 Vorschläge pro Thema (2023 & 2024) eingereicht werden. Die Einreichung der Entwürfe erfolgt zwingend physisch. Die untenstehenden Angaben werden pro Kampagnenvisual-Vorschlag benötigt.
    • Print im Hoch- und Querformat A3 (für F4-und F12-Plakat) ohne Rand und auf festes Material aufgezogen
    • Storyboard der digitalen Umsetzung mit bis zu 5 Bildern plus Text im quadratischen Format (z.B. anhand eines Mobile-Rectangle-Formates, 300 x 250 Pixel)

 

Gestalterisch

  • Das Kampagnenvisual muss Kampagnenthema & Identität der OLMA transportieren.
  • Das Kampagnenvisual soll die folgenden zwei wichtigsten Kriterien erfüllen können
    • Werbewirksamkeit (Besucher:innen erkennen auf einen Blick, dass es sich um die OLMA handelt und wann die OLMA stattfindet.)
    • Emotionalität (wenn die persönliche Betroffenheit bei dem grössten Teil der ZG erreicht ist. Bsp. Sujet 2019 Kuh «Fränzi», siehe auch Headerbild dieser Seite)
  • Die Gestaltung sollte modern und plakativ sein 
  • Das Werbeformat “Plakat” behält einen wichtigen Stellenwert und muss in die Reihe der  OLMA-Plakatgeschichte passen.
  • Das Kampagnenvisual muss sowohl im Hoch- als auch im Querformat anwendbar sein.
  • Das entsprechende Kampagnenvisual muss auf unterschiedlichen Zielgruppen adaptierbar sein.
  • Das Kampagnenvisual darf sich nicht auf einen einzelnen Aussteller/Sonderschau beziehen.
  • Bitte darauf achten, dass bei Fotomotiven ein nachträgliches Shooting ohne grossen Aufwand und Kostenfolge möglich ist.
  • Das Kampagnenvisual muss statisch sowie auch animiert funktionieren.
  • Das Keyvisual muss auf allen wichtigen Kanälen adaptierbar sein, da die Werbekampagne crossmedial umgesetzt wird.

 

Textlich (Grundbotschaft)

Auf den Visuals müssen mindestens folgende Botschaften platziert werden:


2023

Priorität 1

  • olma
  • St.Gallen, 12. – 22. Oktober 2023

Priorität 2    

olma.ch/tickets

Priorität 3    

80. Schweizer Messe für Landwirtschaft und Ernährung, Gastkanton Zürich

2024

Priorität 1    

  • olma
  • St. Gallen, 10. – 20. Oktober 2024

Priorität 2    

olma.ch/tickets

Priorität 3    

  • 81. Schweizer Messe für Landwirtschaft und Ernährung. Gastkanton tbd

Für das Storyboard der animierten Version des Visuals, darf auch weiterer Text enthalten sein. Wichtig ist der Call-to-Action zum Schluss. Er soll auf den Online-Ticket-Kauf verweisen (z.B. mit einem Button: «Jetzt Tickets sichern»).


Die Entwürfe sind einzureichen an:
 
Genossenschaft Olma Messen St.Gallen
OLMA
Plakatwettbewerb
Claudia Bartolini
Splügenstrasse 12, Postfach
9008 St.Gallen

 

Einreicheschluss: 23. März 2023 (Eintreffen bei den Olma Messen)
 

Allgemeine Bedingungen / Rechtliches

Verwendungszweck
Mit der Honorierung des ausgewählten Kampagnenvisuals erwirbt die OLMA das Recht, die ausgewählten Kampagnenvisuals für sämtliche Informations-, Kommunikations- und Werbemassnahmen aller Art vollumfänglich und auf unbestimmte Zeit zu verwenden und weiteren Stakeholdern die Rechte an der Nutzung weiterzugeben.

Dem Auswahlgremium ist es zudem freigestellt, weitere Entwürfe für eine eventuell spätere Verwendung (z.B. OLMA 2025, 2026,... ) auszuwählen. Die Olma Messen behalten sich auch vor, ein Gewinner-Visual nicht zu publizieren, wenn sich Entwicklungen ergeben, die zum Auswahlzeitpunkt nicht vorhersehbar waren.


Ausführung
Der/die Gestalter:in des Gewinner-Kampagnenvisuals erhält den Auftrag, das Plakat (F4 und F12) und das Storyboard für ein animiertes Bannerformat für die Werbekampagne 2023 im Detail auszuarbeiten. Die mit der Kommunikation der OLMA beauftragte Agentur hat in letzter Instanz das Recht, die Gestaltung zugunsten der gewünschten Wirkung anzupassen. Die Adaption auf andere Werbemittel erfolgt ausschliesslich durch die mit der Kommunikationskampagne betraute Agentur (TKF, www.t-k-f.ch).


Teilnahmehonorar
Das Honorar für die Präsentation beträgt je Agentur/ je Fachklasse CHF 3’000.-, unabhängig davon, wie viele Vorschläge eingereicht werden. Die Entschädigung wird spätestens 30 Tage nach dem Einsendeschluss ausgerichtet. 


Ausführungshonorar
Das Ausführungshonorar (Bearbeitung bis zu den druckreifen Vorlagen für das F4 und F12-Plakat) beträgt CHF 10’000.- inkl. alle in den Punkten «Verwendungszweck» und «Nutzungsrechte» aufgeführten Rechte. Die OLMA geht dabei davon aus, dass der Urheber des Plakats auch die Rechte für verwendetes Bildmaterial besitzt bzw. beim Urheber abgegolten hat. Die Auszahlung des Geldes erfolgt, wenn der Vorschlag definitiv umgesetzt wird.  


Nutzungsrechte
Die eingereichten Entwürfe bleiben das geistige Eigentum der Urheber. Mit der Auszahlung des Ausführungshonorars gehen jedoch sämtliche Nutzungsrechte an die OLMA über (siehe auch Punkt „Verwendungszweck“). Auch bei Gewinn des Wettbewerbs gibt es kein Recht auf Veröffentlichung. Die Olma Messen kommunizieren das neue Kampagnenvisual an die Öffentlichkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die eingereichten Visuals geheim.


Die OLMA behält sich das Recht vor, mehrere Entwürfe auszuwählen und eventuell zu einem späteren Zeitpunkt ausführen zu lassen. Die Honorierung ist in diesem Falle gleich wie beim erst ausgewählten Entwurf.


Diverses
Mit Bestätigung der Teilnahme anerkennt der Teilnehmer die Ausführungen und Bestimmungen dieses Briefings als verbindlich. 

Ablauf & Timeline

Die Meilensteine des Designwettbewerbs sind:

  • Bewerbung zur Teilnahme am Designwettbewerb bis am 10. Februar 2023
  • Kreationsphase: 16. Februar 2023 - 22. März 2023
  • Entscheid für den/die Gewinner:in ca. in KW 13, Kommunikation an Teilnehmende bis spätestens am 10. April 2023
  • Finale Gestaltungsarbeiten mit der ausführenden Agentur: Bis am 31. April 2023 muss das Kampagnenvisual für die OLMA 2023 final ausgearbeitet und bereit für den Einsatz in der Kampagne sein.

Jury

Die Jury besteht aus folgenden Personen:

  • Hanspeter Günthard, Messeleiter OLMA, Olma Messen St.Gallen 
  • Katrin Meyerhans, Abteilungsleiterin Publikumsmessen, Olma Messen St.Gallen
  • Claudia Bartolini, Leiterin Marketing Messen, Olma Messen St.Gallen
  • Tim Stockmar, Creative Director TKF Kommunikation & Design
  • Pascal Löpfe-Brügger, Geschäftsführer Appenzeller Alpenbitter
  • Christine Bolt, Direktorin Olma Messen St.Gallen